§57a Begutachtsungsstelle für ihr Pickerl
Wir führen überprüfen folgender Fahrzeuge nach §57a durch - Anmeldegutachten oder Überprüfung.
- Klassen T1-T5 bis 50 km/h
- ungebremste Anhänger O1
Intervall für die Begutachtung
- Bei Neuzulassung gilt die 3-2-1 Regel für:
- Klassen T1-T5 (Traktoren bis 40 km/h)
- ungebremste Anhänger O1
- für Klassen T1-T5 bis 50km/h ist das Intervall ab Beginn jährlich
Tolenanzfristen für die Begutachtung
- 1 Monat vor und 3 Monate nach der Erstzulassungsmonat gilt für
- Klassen T1-T5 (Traktoren bis 40 km/h)
- ungebremste Anhänger O1
- 3 Monate vor und kein Monat danach gilt für
- Klassen T1-T5 (Traktoren ab 50 km/h)
Typisierung & Änderungen am Fahrzeug
Wir organisieren ihre Typisierung sowie Änderungen an ihrem landwirtschaftlichen Fahrzeug
- Typenscheinduplikat
- Datenauszug
- Einzelgenehmigung