§57a Begutachtsungsstelle für ihr Pickerl

Wir führen überprüfen folgender Fahrzeuge nach §57a durch - Anmeldegutachten oder Überprüfung.

  • Klassen T1-T5 bis 50 km/h
  • ungebremste Anhänger O1

Intervall für die Begutachtung

  • Bei Neuzulassung gilt die 3-2-1 Regel für:
    • Klassen T1-T5 (Traktoren bis 40 km/h)
    • ungebremste Anhänger O1
  • für Klassen T1-T5 bis 50km/h ist das Intervall ab Beginn jährlich

Tolenanzfristen für die Begutachtung

  • 1 Monat vor und 3 Monate nach der Erstzulassungsmonat gilt für
    • Klassen T1-T5 (Traktoren bis 40 km/h)
    • ungebremste Anhänger O1
  • 3 Monate vor und kein Monat danach gilt für
    • Klassen T1-T5 (Traktoren ab 50 km/h)

Typisierung & Änderungen am Fahrzeug

Wir organisieren ihre Typisierung sowie Änderungen an ihrem landwirtschaftlichen Fahrzeug

  • Typenscheinduplikat
  • Datenauszug
  • Einzelgenehmigung